Ab Dezember: „Deutschlandticket Sozial“ in NRW

Am 1. Dezember, mit 7-monatiger Verspätung, führt NRW ein bundesweit nutzbares Sozialticket zum Preis von 39 € ein („DeutschlandTicket Sozial“). Damit reagiert das Land auf massive Forderungen von Sozialverbänden und Betroffenenorganisationen.

Wir freuen uns, dass es damit auch für Menschen mit wenig Geld möglich wird, sich zu einem pauschalen Monatspreis überall in der Republik mit Mitteln des Nahverkehrs zu bewegen. Dies ist ein großer Gewinn gegenüber den bisher auf enge Tarifgebiete begrenzten Sozialticket-Angeboten der Verkehrsverbünde. Durchaus positiv sehen wir auch die Nachricht, dass dieses Ticket in NRW auch allen Wohngeldbezieher*Innen zugänglich gemacht werden soll.

Gleichwohl bleibt der zwischen Landesregierung und NRW-Verkehrsverbünden ausgehandelte Preis weit hinter unseren Vorstellungen zurück. Wir hatten zusammen mit den Sozialverbänden, dem VCD und anderen einen Abgabepreis von maximal 29 € pro Monat gefordert. Dies aus mehrerlei Gründen:

Wer wenig Geld hat, muss genau überlegen, für was er dies ausgeben will. Zwar beträgt der im Bürgergeld vorgesehene Regelsatzanteil für „fremde Verkehrsdienstleistungen“ mittlerweile 40,58 € (2023)*, etwas mehr also als die geplanten 39 Euro, doch ist der gesetzliche Regelsatz, verschärft noch durch die galoppierende Inflation, insgesamt so knapp bemessen, dass es für ein würdiges Leben vorne und hinten nicht reicht. Das lässt sich nicht zuletzt an den hohen Armutsquoten in NRW ablesen.

Weitere Kritikpunkte im Detail:
• Auch Asylbewerber*innen gehören zum Berechtigtenkreis, doch ein alleinstehender Asyl-bewerber beispielsweise verfügt nur über ein monatliches Taschengeld von 182 Euro. Ein Ticketpreis von 39 Euro ist für diese Personengruppe daher völlig unerschwinglich. Hier könnte die Landesregierung durch kostenlose Ticketverteilung Abhilfe schaffen.

Das geplante Ticket ist unseres Erachtens auch im Verhältnis zu anderen Sonderformen des Deutschlandtickets (JobTicket, DeutschlandTicket Schule) zu teuer. Niemand kann uns erklären, wieso Berufstätige, die ein von der Firma unterstütztes JobTicket besitzen, mit einem Eigenanteil von 34,30 € im Monat für die gleiche Leistung weniger auf den Tisch legen müssen als Menschen ohne eigenes Einkommen. Dass es auch anders geht, zeigen die Bundesländer Berlin, Hessen und Hamburg (sowie etliche deutsche Städte).

Das DeutschlandTicket Sozial wird es (wie das „normale Deutschlandticket auch) nur im Abo geben. Das aber schließt erstens Leute aus, deren Bonität und/oder Zahlungsmoral vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als zu schlecht eingestuft wird, um mit ihnen einen Abo-Vertrag zu schließen (eine Einschränkung, die leider allzu häufig Leute mit wenig Geld trifft). Das Abo-Angebot ist zweitens auch für Menschen unattraktiv, die keine Vielfahrerinnen sind. Wenn – wie vielerorts auf dem Lande – das Angebot für die täglichen Wege nicht ausreicht, lohnt sich selbst ein Monatsticket für 39 Euro nicht. Wir erwarten, dass die Verkehrsverbünde künftig als Alternative ermäßigte Vierertickets anbieten. Sollte es allerdings bei dem knappen ÖPNV-Angebot auf dem Lande bleiben, das muss man hinzufügen, dann wird das auch mit der angestrebten Verkehrswende nichts.

• Und auch was das Bonitätsproblem angeht, erwarten wir eine alltagstaugliche Lösung. Das einfachste wäre, das ermäßigte Deutschlandticket würde in NRW auch als einzelne Monatskarte verkauft. Aus unserer Sicht völlig indiskutabel ist jedoch der Verweis der betreffenden Kunden auf die „normalen“ Sozialticket-Angebote des Verkehrsverbunds, denn das hieße für sie noch deutlich höhere Kosten bei viel geringerer Leistung. Wenn das die Antwort auf unser Drängen in den letzten Monaten sein soll, dann können wir künftig das Papier für Briefe oder Resolutionen sparen!
Insgesamt gesehen ist das Beharren von Bundesverkehrsminster Wissing auf einer Abo-Lösung aus unserer Sicht eine Fehlentscheidung, da sie nur unnötige Probleme schafft und zudem für einen Teil potentieller ÖPNV-Nutzer*innen abschreckend wirkt.

Die aktuelle Diskussion um die weitere Finanzierung des Deutschlandtickets ab 2024 macht deutlich, wie fragil solche Regelungen sind. Eine Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket würde vermutlich sofort auch eine Erhöhung des Preises für ermäßigte Deutschlandticket nach sich ziehen. Wir fordern daher das Land NRW auf, das Angebot von Sozialtickets für armutsbetroffene Bürger*innen als dauerhafte Aufgabe des ÖPNV in NRW gesetzlich abzusichern. Ihre Finanzierung durch das Land darf nicht von politischen Stimmungslagen oder der jeweiligen Kassenlage abhängig gemacht werden. Um die Nachhaltigkeit des Sozialtickets zu gewährleisten, sind die bereitgestellten Mittel außerdem zu dynamisieren.

Dortmund/Wesel 12.10.2023

*Für Verkehr sind im Regelsatz für 2023 insgesamt 45,03 € vorgesehen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
40,58 € für sog. Fremde Verkehrsdienstleistungen (das ist alles: vom ÖPNV, über Bahn- oder Busreisen bis hin zur Taxi- oder Uber-Nutzung)
4,45 € für den Kauf, die Pflege und die Reparatur von Fahrrädern, einschl. Ersatzteilen